seit 20 Jahren
Dörfler Schülerwohnheim
Träger der Einrichtung ist der Zentrum für Bildung, Kultur und Integration Rastatt e.V..
Zurzeit befinden sich 24 Schüler im Alter zwischen 12 und 18 Jahren voll stationär im Schülerwohnheim. (Jedes zweite Wochenende fahren die Jugendlichen zu ihren Eltern.)
12 Jugendlichen wird Fachkraft und eine Hilfskraft zugeteilt. Neben Schülern wohnen noch im Jugendwohnheim Bereich, 3 (damalige UMA`s) junge heranwachsende
Monatlicher Beitrag pro Schüler: 200 €
Wir danken unseren Vereinsmitgliedern das sie so einen niedrigen Schülerbeitrag ermöglichen.
Kontaktieren Sie uns: Lützowerstr. 5 D-76437 Rastatt Tel. 07222 9834754 Fax. 07222 933 618 Mobil:0163 2432994, www.zbki-Rastatt.de E-Mail: swh-Rastatt@Hotmail.de
Das Dörfler Schülerwohnheim in Rastatt ermöglicht islamisch orientierten Familien mit Migrationshintergrund eine bessere Bildungschance für ihre Kinder.
Es handelt sich also um „normale“ Kinder und Jugendliche ohne jegliche, gravierende physische oder psychische Krankheiten.
Unsere Schüler erhalten von uns in erster Linie eine schulische Förderung, welche Grundlage für eine gute berufliche Zukunft ist.
Darüber hinaus bieten wir unseren Jugendlichen einen islamischen Religionsunterricht an, der von in Deutschland ausgebildeten Imamen gelehrt wird.
Nach der Schulausbildung helfen wir bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einem weiterführenden Schulplatz.
Das Trainieren von Bewerbungsschreiben und Bewerbungsgesprächen gehört in den entsprechenden Klassen zu unseren täglichen Aufgaben.
Dörfler Schülerwohnheim
Rastatt
Zentrum für Bildung, Kultur und Integration Rastatt e.V. (ZBKI)
Das Zentrum für Bildung, Kultur und Integration Rastatt e.V. (ZBKI) betätigt sich als im sozialen und kulturellen Bereich tätiger eingetragener Verein. Er ist als gemeinnützig anerkannt.
Neben der religiösen Bildung der Mitglieder verfolgt der Verein insbesondere auch das Ziel der Integration seiner Mitglieder in Rastatt und die volle gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
Die Aktivitäten des Vereins bewegen sich im Rahmen der Gesetzgebung Deutschlands und orientieren sich an den freiheitlich-demokratischen Grundprinzipen der Verfassung. Wie auch aus der Vereinssatzung hervorgeht, ist die Grundhaltung des Vereins überparteilich angelegt. Es wird weder eine bestimmte parteipolitische Linie verfolgt noch erhält der Verein irgendwelche finanzielle Zuwendungen von anderen Organisationen. Die Finanzierung erfolgt durch monatliche Beiträge der Gemeindemitglieder und durch Spenden von Muslimen in Rastatt und Umgebung.
Das Zentrum für Bildung, Kultur und Integration ist auf folgenden Gebieten tätig:
Hilfeleistung für Muslime, ohne Unterscheidung von Herkunftsland bzw. Nationalität, die sie bei der Gestaltung ihres Lebens nach ihrer eigenen religiösen Glaubensüberzeugung ersuchen:
- Religiöse Unterweisung von muslimischen Kindern und Jugendlichen
- Soziale Hilfeleistung und Anpassung an ihre Umgebung.
- Veranstaltungen von Seminaren, Konferenzen, Freizeitaktivitäten und religiösen Festen.
- Betreuung der Kinder und Jugendlichen bei schulischen Angelegenheiten
- Betreuung der Rentner und Rentnerinnen wie z.B. Hilfe beim Einkauf, Behördengänge, Übersetzungen von Briefen und Anträgen
Zweck des Schülerwohnheims
Der Zweck des Schülerwohnheims ist es, den Bedürfnissen der muslimischen Kinder hinsichtlich bildungsorientierter, kultureller, sozialer und pädagogischer Natur zu entsprechen und jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie werden an den Interessen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Es geht um die schulische und soziale Förderung, Integration und um die Sicherung der Zukunft von Kindern und Jugendlichen, die sich selber, ihrer Familie und der Gesellschaft nützlich sind und in ihr im Einklang und Harmonie leben wollen.
»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.«
Ziel der Arbeit
Die Arbeit des Schülerwohnheimes in Rastatt umfasst die schulische und persönliche Förderung von 36 männlichen Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 bis 18 Jahren. Das Leistungsangebot orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien. Dabei hat das „Wohl des Kindes“ höchste Priorität.
Eine persönliche Atmosphäre, das Gefühl von Akzeptanz und Anerkennung, persönliche Erfolgserlebnisse, ständige Gesprächsbereitschaft, persönliche Zuwendung und positive Schüleransprache sind für die Motivation, das Wohlbefinden und die soziale Integration der Kinder und Jugendlichen sehr wichtig.
Die pädagogische Arbeit ist darauf ausgerichtet, die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowohl in ihren schulischen Belangen als auch in ihrer persönlichen Entwicklung gezielt zu unterstützen. Durch Förderung der sprachlichen und
schulischen Kompetenz und Förderung ihrer Entwicklung zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit soll die Integration in die Gesellschaft unter Beachtung der kulturellen und religiösen Identität unterstützt werden.
Neben der schulischen Förderung wird das Dörfler Schülerwohnheim auch an der gesellschaftlichen Integration der Kinder und Jugendlichen in Rastatt arbeiten und diese fördern.
Dies soll unter anderem durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
1. Der „Deutschen Sprache mächtigsein“.
2. Die „soziale Integration der Jugendlichen in Schule und Ausbildung“;
3. Die „Förderung der Akzeptanz und Toleranz gegenüber anderen Menschen“.
4. Beitrag zum Gemeinwohl leisten“ und „soziales Engagement”
5. Die Öffnung der Einrichtung zum Stadtteil durch „Tag der offenen Tür“.
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten
geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und
sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“
Art. 1. In: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Umsetzung des Konzeptes
Der Umsetzungsablauf der einzelnen Leistungen ist grundlegend vom Schulstundenplan abhängig. Den Kindern soll ein feststehender Tagesablauf angeboten werden, welcher aus festgelegten und freigestaltbaren Abläufen bestehen soll. Zu den freigestaltbaren Abläufen gehören insbesondere die Zeiten der Freizeitgestaltung.
Zu den festgelegten Abläufen zählen:
- Aufsteh- und Schlafzeiten
- Stundenplan
- Mahlzeiten
Für das gute und erfolgreiche Funktionieren der Tagesabläufe und der Gemeinschaft im Wohnheim, sollen Hausordnungen und Umgangsregeln mit anderen schriftlich festgehalten, erklärt und klar definiert werden.
Die Freizeitangebote des Schülerwohnheims beziehen sich auf sportliche, kulturelle soziale Aktivitäten u.a.
Freizeitgestaltung im Haus:
- Gesellschaftsspiele, Wissensspiele und diverse Gruppenspiele
- Computer und Internet
- Tischtennis, Billard, Tischfußball
Freizeitgestaltung außerhalb des Hauses:
- Diverse sportliche Aktivitäten (Fußball, Fahrradtouren, Schwimmen etc.)
- Besichtigungen von Museen und Ausstellungen
- Städtereisen, und Exkursionen
- Ausflüge zu öffentlichen Freizeiteinrichtungen im Umkreis des Schülerwohnheimes
- Grillprogramme in der näheren Umgebung
Alle Freizeitaktivitäten werden gemeinsam mit den Schülern geplant und sollen regelmäßig stattfinden. Die Freizeitangebote und Freizeitaktivitäten sollen die Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung fördern. So sollen zum fakultativen Zeitvertreib diverse vielfältige Einzel- und Gruppenprogramme angeboten werden. Die Freizeitangebote sollen als eine Alternative für Fernseh- und Medienkonsum gelten und zur selbständigen Freizeitgestaltung motivieren.
Jeder Schüler kann auch seine bisherigen gewohnten Freizeitaktivitäten, die er von zu Hause aus tätigt, ausüben. Das Schülerwohnheim wird sich bemühen, in Abstimmung mit den Eltern, den örtlichen Vereinen und Einrichtungen ein attraktives und vielfältiges Freizeitangebot für die Kinder bereitzustellen.